
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wir schätzen die Zusammenarbeit mit Ihnen sehr.
Bereits heute machen wir darauf aufmerksam, dass die Firma ihrbuchhalter.ch gmbh voraussichtlich im Jahr 2024 mehrwertsteuerpflichtig werden wird. Dies werden wir zum Anlass nehmen müssen, die Preispolitik ab 2024 neu zu gestalten. Um weiterhin auf dem Markt bestand zu halten, wird dies zur Folge haben, dass der Dienstleistungstarif ab 2024, erstmals seit der Firmengründung im Jahr 2016, um CHF 20.- bis CHF 30.- pro Stunde inklusive der Mehrwertsteuer steigen wird. Genauere Informationen werden Ende des Jahres 2023 bekannt sein und publiziert werden.
Bei Fragen oder für weiterführende Informationen in Buchhaltungs- und Steuerfragen sind wir gerne für Sie da. Für Weiterempfehlungen sind wir besonders dankbar. Diese werden entsprechend bevorzugt und gewürdigt.
Nun freuen wir uns auf das neue Jahr an Ihrer Seite und senden Ihnen die besten Wünsche.

Für das Jahr 2023 bleiben die Preise, entgegen der Preisentwicklung der Weltwirtschaft, für Steuererklärungen und Buchführungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unverändert. Unter der Rubrik "Preise" ist die neue Check- und Preiseliste für das Jahr 2023 aufgeschaltet. Sie können diese dort herunter laden und haben damit alle wichtigen Informationen zur Hand.
Die Check- und Preiseliste ist auch in englischer Sprache verfügbar. Melden Sie sich dazu bitte direkt bei ihrbuchhalter.ch.
Brauchen Sie Hilfe? Wir sind gerne für Sie da. Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung.

Das Jahr ist zu Ende und damit sind wieder einige Tätigkeiten zu erledigen. Nach den Quartals- und Halbjahresabschlüssen steht nun der Jahresabschluss an. Ebenso die Abrechnung der nächsten MwSt.-Periode. Diesmal sind wieder die effektive Methode und die Saldo-Pauschal-Methode zu deklarieren. Bei beiden Methoden muss das MwSt.-Formular innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode unaufgefordert bei der Steuerverwaltung eingereicht werden. Die Steuerschuld ist im selben Zeitrahmen zu bezahlen. Sie haben somit bis Ende Februar 2023 Zeit für die Einreichung Ihrer Abrechnung und Bezahlung Ihrer Steuerschuld. Im Januar müssen zudem die Lohnsumme aller Mitarbeitenden Ihrer Unternehmung bei der AHV und den Personenversicherungen gemeldet werden.
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen des MwSt.-Formulars, der Lohnmeldungen oder beim Erstellen Ihres Jahresabschluss? Gerne helfen wir Ihnen dabei. Zögern Sie nicht und melden Sie sich für eine Terminvereinbarung.
